Allgemeine Geschäftsbedingungen für Heilpraktikerin für Psychotherapie Bölling

 

1. Anwendungsbereich der AGB

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie sowie dem Patienten als Behandlungsvertrag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.2 Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie, annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet. Des Weiteren kommt die Berufsordnung für Heilpraktiker zur Anwendung. (Praxisaushang).

1.3 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten. 

 

2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

2.1 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.

2.2 Vor Beginn der Behandlung informiert und berät die Heilpraktikerin für Psychotherapie den Patienten über die wirtschaftlichen und fachlichen Vor- und Nachteile bzgl. ihrer Therapiemethoden. Der Patient entscheidet frei über die anzuwendenden Diagnose- und Therapiemethoden. Sofern sich der Patient nicht festlegen kann oder will, wendet die Heilpraktikerin für Psychotherapie eine Methode an, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.

2.3 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie wendet in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannte Methoden an, die teilweise auch wissenschaftlich nicht immer erklärbar sind. Daher kann dem Patienten auch kein Erfolg der Behandlung in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Lehnt der Patient diese Methoden ab oder verlangt eine Beratung, Diagnose und Therapie mit wissenschaftlich anerkannten Methoden, muss er dies der Heilpraktikerin für Psychotherapie vorab mitteilen. Es handelt sich klar um so genannte Alternativmethoden.

2.4 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen.

 

3. Mitwirkung des Patienten

Der Patient/Klient verpflichtet sich zu einer aktiven Mitwirkung an der durchgeführten Behandlung. Sofern der Patient nicht ausreichend mitwirkt, indem er für die Behandlung notwendige Informationen nicht erteilt und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

 

4. Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie

4.1 Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für die Inanspruchnahme ihrer Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches in der Praxis aushängt und auf der Homepage einsehbar ist und sich an allgemein Preisen in Deutschland orientiert und je nach Art, Dauer und Umfang der zu erbringenden Leistung jeweils individuell vereinbart wird.

4.2 Eine feste Anzahl von Sozialplätzen für Menschen mit geringem Einkommen/ ALG-ll-Empfänger steht in meiner Praxis zur Verfügung. Eine unbedingte Anspruchsberechtigung besteht nicht. Zur Entscheidung über die Gewährung ist die Vorlage des Einkommensnachweises/ ALG-ll-Bescheides erforderlich.

4.3 Die vereinbarten Honorare sind im Anschluss an jede Behandlung bar zu entrichten. Der Patient erhält dafür jeweils eine Quittung. Andere Vereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der vorherigen Absprache.

4.4 Der Patient kann auf Wunsch eine Rechnung nach einer Behandlungsphase/monatlich erhalten. Diese Rechnung enthält Angaben zu Namen und Anschrift des Patienten sowie der Heilpraktikerin für Psychotherapie, dem genauen Behandlungszeitraum und der bereits gezahlten Honorare. Eine Rechnung, die Angaben bzgl. der Diagnose(n) enthält, z.B. aus Erstattungsgründen, bedarf vorab eines schriftlichen Auftrags des Patienten.

 

5. Honorarerstattung durch Dritte

5.1 Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Die Höhe der Behandlungskosten richtet sich immer nach dem abgeschlossenen Behandlungsvertrag, unabhängig davon, wie viel durch die Krankenversicherung erstattet wird.

5.2 Sind im Rahmen der Erstattungsangelegenheiten Auskünfte an Dritte notwendig, werden diese jeweils in Form von Bescheinigungen gegen entsprechendes Honorar an den Patienten erteilt. Es werden keine Auskünfte an Dritte erteilt.

 

6. Vertraulichkeit der Behandlung

6.1 Patientendaten werden von der Heilpraktikerin für Psychotherapie vertraulich behandelt. Auskünfte bzgl. Diagnose, Beratungen, Therapie und den persönlichen Begleitumständen bzw. den Verhältnissen des Patienten werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Patienten erteilt.

6.2 Sofern die Heilpraktikerin für Psychotherapie auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, die Daten des Patienten an Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht auf Grund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt, gilt Nr. 6.1 nicht. Weiterhin gilt Nr. 6.1 nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigen Kindern, oder wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie sich durch die Verwendung von Daten und/ oder Tatsachen gegen persönliche Angriffe gegen die eigene Person bzw. gegen ihre Berufsausübung entlasten kann. Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.

6.3 Über die Leistungen führt die Heilpraktikerin für Psychotherapie Aufzeichnungen (Handakten). Eine Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht dem Patienten nicht zu und er kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen.

 6.4 Verlangt der Patient eine Behandlungs- und Krankenepikrise wird diese kosten- und honorarpflichtig von der Heilpraktikerin für Psychotherapie aus der Handakte erstellt. Originaldokumente werden der Epikrise in Kopie beigefügt.

6.5 Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Handakten werden nicht vernichtet, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu Beweiszwecken in Frage kommen könnten.

6.6 Susanne Bölling (Psychotherapeutische HP Praxis) hat ein "berechtigtes Interesse" zur Erhebung dieser Daten im Sinne von § 6 Absatz 1 lit. a - f der DSGVO hat. Die Daten unterliegen einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren , eine Löschung dieser Daten sind erst nach dieser gesetzlichen Frist endgültig zu verlangen. Sollten obige Daten per E-Mail/Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp Foto) oder sonstige Datenübermittlungssysteme an Susanne Bölling (Psychotherapeutische HP Praxis) übermittelt werden, so trägt der Übermittler das alleinige Risiko eines Datenmissbrauchs/-verlusts durch Dritte, da Susanne Bölling (Psychotherapeutische HP Praxis) für die 100 prozentige Sicherheit des Internets/des Datenverkehrs nicht verantwortlich gemacht werden kann.

 

7. Gerichtsstand

7.1 Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- du Ausland.

7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters

 

8. Sonstige Nebenbestimmungen

8.1 Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

8.2 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

9. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein, berührt dies nicht Wirksamkeit des Behandlungsvertrages / der AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt. Coaching: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote der Praxis, die nicht dem Bereich der Therapie zugehörig sind, wie beispielsweise Coaching oder Beratung. Angebot: Mein Angebot richtet sich an Erwachsene, Familien und Paare, im Bereich Coaching zusätzlich an Unternehmen, öffentliche Träger und Vereine.