Anders als beim niedergelassenen psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung müssen Sie meine Leistungen und Angebote selber tragen, da ich als Heilpraktikerin keine Vertragspartnerin der Krankenkassen bin.
Der Vorteil:
Sie bekommen innerhalb von 48 Std. den ersten Termin
Keine Genehmigungen, Laufereien, keine monatelange Wartezeit
Keine automatisierten Informationen nach Außen
NEU: online Beratung (Zoom) örtlich unbegrenzt
- Ich bin Heilpraktikerin für den Bereich Psychotherapie -
bedeutet: Kein ständiges Kreisen um die Probleme, sondern eine neue Sicht auf die Zukunft, Wünsche und Ziele.
DAS Problem ist nur die Ausgangssituation und beinhaltet die Ursache
auf Wunsch zum Kennenlernen (Praxis) |
45 min |
1x |
60,00€ |
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therapeutisches Coaching |
90 min
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100,00€ | |
Gesprächstherapie gepaart mit verschiedenen tiefenpsychologischen Methoden, Achtsamkeit und Entspannung
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Selbstwerttraining |
120min |
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140,00€ |
Änderung der destruktiven Einstellung zu sich selbst |
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Corona Sprechstunde |
50min |
35,00€ |
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online (ZOOM) oder telefonisch 9:00Uhr -10:00Uhr 13:00Uhr-14:00Uhr 19:00Uhr-21:00Uhr |
nach terminlicher Absprache, Vorauszahlung per PayPal oder Überweisung |
Krisenbegleitung während der Wartezeit auf einen Therapieplatz Krisenintervention nach Bedarf,
Honorar richtet sich am Einkommen und Absprache
Falls Sie zu lange auf Ihren Termin beim Therapeuten mit Kassenzulassung warten müssen, oder keinen freien Platz bekommen. Sprechen Sie mich bitte an. In diesen Fällen gewähre ich einen besonderen Nachlass zur Krisenbegleitung - Nachweis erforderlich
In der Regel erfolgt die Bezahlung direkt nach Beendigung der Beratung in bar gegen Quittung, Sie können auch bequem mit Ihrer EC Karte bezahlen. Eine Rechnung für Ihre Steuerklärung erhalten Sie selbstverständlich zusätzlich.
Eine Ermäßigung der Kosten für Studierende, Auszubildende, Bezieher/innen von ALG II bzw. Sozialgeld ist auf Anfrage selbstverständlich möglich. Nachweis erforderlich.
Für Sie als Selbstzahler einer Psychotherapie/Beratung ergeben sich viele Vorteile
Sollten Sie eine private Kranken(zusatz-)versicherung haben, die die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie umfassen, haben sie die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie von Ihrer Versicherung zumindest teilweise erstattet zu bekommen. Inwieweit eine Kostenerstattung für Sie in Betracht kommt, erfragen Sie bitte VOR Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung.
Eine Kostenübernahme für Psychotherapie, bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie, ist auch über geseztliche Krankenversicherungen möglich, insofern eine längere Wartezeit von 3 Monaten (bei Psychotherapeuten MIT Kassenzulassung) für eine verordnete Psychotherapie ansteht (Wartezeiten müssen der gesetzlichen Krankenkasse nachgewiesen werden). Grundlage ist hierfür die sogenannte “Kostenerstattung”, die im § 13 Abs. 3 des 5. Sozialgesetzbuches festgelegt ist.