Heilpraktiker für Psychotherapie (HPP)

Der Beruf Heilpraktiker ist in Deutschland bereits allgemein anerkannt, viele Menschen gehen inzwischen für bestimmte heilkundliche Verfahren zum Heilpraktiker. Der speziell auf dem Gebiet der Psychotherapie ausgebildete Heilpraktiker ist dagegen noch nicht so bekannt, er behandelt ausschließlich psychisches Leiden.

Ein Heilpraktiker ist kein Psychologe

Die Ausübung von Psychotherapie

Ist in Deutschland rechtlich geregelt und darf nur von

  • Ärzten
  • Psychologischen Psychotherapeuten  (Psychologen mit Approbation und zusätzlicher psychotherapeutischer Ausbildung) 
  • Heilpraktikern (psychotherapeutische Ausbildung)

ausgeübt werden. (Wikipedia)


Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz (HPG)

Steht für einen geschützten und überprüften Beruf und ist somit, vor allem als Hinweis zu verstehen, dass der Therapeut nicht den klassischen Weg der Ausbildung absolviert hat.                                                                  

 

Der Heilpraktiker unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht, dies ist:

1. in der Berufsordnung für Heilpraktiker (BOH)

2. im BGB (Behandlungsvertrag)

geregelt. Der Schweigepflicht unterliegt bereits die Eigenschaft überhaupt Patient bzw. Klient zu sein.

Heilpraktiker für Psychotherapie sind nach allem in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet wie Ärzte.

 

Des Weiteren unterliegt er dem Heilpraktikergesetz.



Der HPP darf unter Beachtung bestimmter Punkte alle psychischen und psychosomatischen Störungen behandeln/begleiten und diagnostizieren, vorausgesetzt, er beachtet seine Sorgfaltspflicht gemäß BGB, was bedeutet, dass seine Fachkenntnisse und Möglichkeiten ausreichen, die beabsichtigte Heilbehandlung fachgemäß durchzuführen.